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   BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51   

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BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51 (https://dejure.org/1953,3720)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 3 StR 988/51 (https://dejure.org/1953,3720)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 3 StR 988/51 (https://dejure.org/1953,3720)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • RG, 12.11.1925 - II 447/25

    1. Kommt es für die Zulässigkeit der Interessenwahrung (§ 193 StGB.) darauf an,

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Auch eine Flucht in die Öffentlichkeit ist unter Umständen zulässig, da es Fälle gibt, in denen das betroffene Interesse nur in der Öffentlichkeit gewahrt werden kann (RGSt 25, 363 [365]; 59, 414 [416]; 63, 202 [203]).

    Dieser Irrtum vermag ihn jedoch dann nicht zu entschuldigen, wenn es ihm nicht ernstlich auf die Wahrnehmung der betroffenen Interessen ankam, sondern der Zweck seiner Äusserung allein die Ehrenkränkung seines Gegners gewesen ist (RGSt 59, 414 [416]).

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 7/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass bei öffentlichen Beschuldigungen strenge Anforderungen bezüglich der Erkundigungspflicht an den Täter zu stellen sind (BGH NJW 1952, 194; 5 StR 382/52 vom 26. Juni 1952; 4 StR 452/52 vom 16. Oktober 1952).

    Die Entscheidung BGH NJW 1952, 194 steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 452/52
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass bei öffentlichen Beschuldigungen strenge Anforderungen bezüglich der Erkundigungspflicht an den Täter zu stellen sind (BGH NJW 1952, 194; 5 StR 382/52 vom 26. Juni 1952; 4 StR 452/52 vom 16. Oktober 1952).

    Irrig ist die Meinung des Landgerichts, die Vorschrift der Notverordnung vom 8. Dezember 1931, Achter Teil Kapitel III über die Verstärkung des Ehrenschutzes sei zur Zeit der Tat nicht mehr in Geltung gewesen (BGHSt 1, 185 [BGH 27.04.1951 - 2 StR 70/51]; BGH 4 StR 452/52 vom 16.10.1952).

  • RG, 21.05.1894 - 1258/94

    1. Darf die von einem Zeitungsredakteur erhobene Einrede, er habe als

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Wohl und Wehe der Stadt jeden Bürger der Stadt angeht (RGSt 25, 363, 365; 64, 10, 13).

    Auch eine Flucht in die Öffentlichkeit ist unter Umständen zulässig, da es Fälle gibt, in denen das betroffene Interesse nur in der Öffentlichkeit gewahrt werden kann (RGSt 25, 363 [365]; 59, 414 [416]; 63, 202 [203]).

  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Die Frage, inwieweit sich der einzelne hierbei des Mittels der Kränkung der Ehre anderer bedienen darf, ist nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreites geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung zu beantworten (BGHZ 3, 270 [281]; RGSt 62, 83, 93; 63, 202, 204; 64, 10, 13; 65, 422, 427; 66, 1[2, 3]).

    Auch eine Flucht in die Öffentlichkeit ist unter Umständen zulässig, da es Fälle gibt, in denen das betroffene Interesse nur in der Öffentlichkeit gewahrt werden kann (RGSt 25, 363 [365]; 59, 414 [416]; 63, 202 [203]).

  • RG, 18.02.1930 - I 692/29

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB.

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Wohl und Wehe der Stadt jeden Bürger der Stadt angeht (RGSt 25, 363, 365; 64, 10, 13).

    Die Frage, inwieweit sich der einzelne hierbei des Mittels der Kränkung der Ehre anderer bedienen darf, ist nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreites geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung zu beantworten (BGHZ 3, 270 [281]; RGSt 62, 83, 93; 63, 202, 204; 64, 10, 13; 65, 422, 427; 66, 1[2, 3]).

  • RG, 14.03.1901 - 468/01

    Versuch der Kindesabtreibung mit untauglichen Mitteln, begangen von einer

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Die berechtigte Wahrnehmung von Interessen braucht nicht der einzige Zweck der herabsetzenden Äusserungen zu sein (RGSt 34, 217).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52

    Nachholbarkeit des Strafantrags in der Revisionsinstanz - Sorgfaltswidrigkeit bei

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass bei öffentlichen Beschuldigungen strenge Anforderungen bezüglich der Erkundigungspflicht an den Täter zu stellen sind (BGH NJW 1952, 194; 5 StR 382/52 vom 26. Juni 1952; 4 StR 452/52 vom 16. Oktober 1952).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Die Frage, inwieweit sich der einzelne hierbei des Mittels der Kränkung der Ehre anderer bedienen darf, ist nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreites geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung zu beantworten (BGHZ 3, 270 [281]; RGSt 62, 83, 93; 63, 202, 204; 64, 10, 13; 65, 422, 427; 66, 1[2, 3]).
  • RG, 20.10.1931 - I 426/31

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr.

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
    Die Frage, inwieweit sich der einzelne hierbei des Mittels der Kränkung der Ehre anderer bedienen darf, ist nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreites geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung zu beantworten (BGHZ 3, 270 [281]; RGSt 62, 83, 93; 63, 202, 204; 64, 10, 13; 65, 422, 427; 66, 1[2, 3]).
  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

  • BGH, 27.04.1951 - 2 StR 70/51

    Strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede zum Nachteil einer im

  • BGH, 13.03.1951 - 2 StR 55/51

    Erfüllen der Anforderungen des § 267 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) lediglich

  • RG, 22.02.1897 - 427/97

    Wird der Vorschrift des § 384 St.P.O. genügt, wenn Revisionsanträge der

  • RG, 12.10.1926 - I 504/26

    Kann eine Tatsache im Sinne des § 186 StGB. auch durch Aussprechen eines

  • RG, 18.01.1924 - I 931/23

    1. Ist dem Verkäufer, der die erforderliche Handelserlaubnis nicht besitzt, bei

  • RG, 02.02.1933 - II 1464/32

    Welche Personen stehen im Sinne des achten Teils Kap. III § 1 der vierten VO. d.

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